Der Fachkräftemangel ist ein ständig präsentes Thema in politischen sowie arbeitsmarktbezogenen Debatten, das auch mit der Zeit nicht an Gehör verlieren sollte. Der demographische Wandel sowie die Digitalisierung haben ihre Spuren hinterlassen – und jetzt ebenfalls die Corona-Krise. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und qualifiziertes ausländisches Personal zielführend einsetzen zu können, wurde das lang umstrittene Fachkräfteeinwanderungsgesetz vor einem Jahr verabschiedet. Doch was ist der Fachkräftemangel genau? Gibt es wirklich einen Mangel an Arbeitskräften in Deutschland? Und was bewirkt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
WAS HEISST FACHKRÄFTEMANGEL?
Ein Fachkräftemangel liegt dann vor, wenn die Nachfrage an Fachkräften über einen geraumen Zeitraum nicht ausreichend gedeckt werden kann – Stellen bleiben unbesetzt oder werden mit nicht ausreichend qualifiziertem Personal besetzt. Für die Wirtschaftler:innen unter uns: Angebot übersteigt Nachfrage.
Von einem generellen Arbeitskräftemangel kann in Deutschland jedoch nicht gesprochen werden, da es laut verschiedener Studien mehr Arbeitslose (Nachfrage) als offene Stellen (Angebot) gibt1. Beim Fachkräftemangel geht es jedoch nicht um eine zu hohe Arbeitslosenquote oder ein mangelndes Stellenangebot, sondern darum, dass qualifiziertes Personal fehlt. Ein Fachkräftemangel, der sich auf ganz Deutschland bezieht, ist ebenfalls aktuell nicht vorhanden, jedoch gibt es verschiedene Arbeitsfelder, die seit langer Zeit schwer betroffen sind. Dazu zählen meist handwerkliche oder industriell geprägte Berufe sowie Arbeitsfelder im Gesundheitswesen – insbesondere der Pflege2.
Es scheint logisch, qualifiziertes Personal aus dem Umland zu beziehen, wenn dieses in Deutschland nicht vorhanden ist. Jedoch gibt es einige Schwierigkeiten beziehungsweise Voraussetzungen, welche erfüllt sein müssen. Um das Einwandern von qualifiziertem Personal zu erleichtern, wurde das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erlassen.
WANN TRITT DAS FACHKRÄFTEEINWANDERUNGSGESETZ IN KRAFT?3
Das Gesetz trat in Deutschland zum 1. März 2020 in Kraft. Somit wurde erstmalig die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus dem Nicht-EU-Ausland geregelt. Mithilfe dieses Gesetzes wird nicht nur der Berufseinstieg vereinfacht, sondern ebenfalls die dauerhafte Integration unterstützt.4
Es dient dazu, Fachkräften das Einwandern nach Deutschland zu vereinfachen und einen leichteren Arbeitsmarkteinstieg zu ermöglichen. Kann die Person bei der Einreise einen Arbeitsvertrag vorweisen, so entfällt die Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit. Ist noch kein Vertrag vorliegend, so wird eine Aufenthaltserlaubnis von sechs Monaten erteilt, solange die Voraussetzungen erfüllt wurden und der Aufenthalt selbst finanziert werden kann.
WAS IST EINE QUALIFIZIERTE FACHKRAFT?5
Laut dem herrschenden Fachkräfteeinwanderungsgesetz gelten folgende Personen als Fachkräfte:
- Personen, mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Diese sollte im Inland absolviert sein und mindestens eine Dauer von 2 Jahren betragen.
- Personen, die ihre Qualifikation im Ausland erhalten haben. Diese Berufsausbildung muss gleichwertig mit einer des Inlandes sein.
- Personen mit einem inländischen Hochschulabschluss.
- Personen mit einem Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist.
Die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikationen (siehe §18 Abs. 3 AufenthG – 01.03.2020) wird vor der Einreise geprüft. Daraufhin werden dann Visum sowie Arbeitserlaubnis ausgestellt.
ENTFALL DER VORRANGPRÜFUNG:
Laut der Vorrangprüfung waren Arbeitgebende bisher dazu verpflichtet, sich bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu erkundigen, ob eine sogenannte „bevorrechtigte“ Person zur Besetzung der Stelle zu Verfügung steht, bevor eine ausländische Person eingestellt werden durfte. Zu den bevorrechtigten Personen zählten hierbei inländische Bewerbende sowie gleichgestellte Bewerbende aus der EU beziehungsweise des EWR6. Ziel dieser Prüfung war die Verbesserung des deutschen Arbeitsmarktes.
Mithilfe der Aussetzung der Vorrangprüfung wird der Arbeitsmarktzugang immens erleichtert sowie beschleunigt und verspricht für ausländische Arbeitsuchende als auch für Unternehmen eine große Erleichterung. Das Gesetz greift in den meisten Teilen Deutschlands, jedoch gibt es weiterhin Gebiete, die eine Vorrangprüfung durchführen (u.a. Fürth, Bamberg, Passau, Dortmund, Essen, Schwerin, Rostock).
FACHKRÄFTEEINWANDERUNGSGESETZ VORAUSSETZUNGEN:7
Damit eine einwandernde Person einen Nutzen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz ziehen kann, muss diese eine in Deutschland anerkannte Qualifikation nachweisen können. Außerdem sind gute Deutschkenntnisse (Sprach-Niveau-B1) notwendig sowie eine Krankenversicherung und eine Unterkunft. Weiterhin müssen Kandidat:innen ihren Lebensunterhalt während der Jobsuche selbst bestreiten und ihr Einkommen mithilfe eines Sperrkontos nachweisen können. Während der Suche nach einer Anstellung dürfen keine Sozialleistungen bezogen werden.
VEREINFACHUNGEN FÜR UNTERNEHMEN:8
Dank des neuen Gesetzes vom 1. März 2020 wird ebenfalls der Einstellungsprozess für Unternehmen vereinfacht. Mithilfe des beschleunigten Fachkräfteverfahrens können deutsche Unternehmen das Anerkennungs- und Visaverfahren für passende ausländische Mitarbeitende beschleunigen. Außerdem hat das Gesetz einen einheitlichen „Fachkräfte“-Begriff eingeführt. Von nun an sind Fachkräfte Hochschulabsolventen sowie Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung.
Zwar ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erst knapp ein Jahr in Kraft, jedoch erwies es sich, besonders durch die Corona Pandemie, als sehr hilfreich. Die aktuelle Krise hat uns gezeigt, wie fatal es sein kann, wenn insbesondere medizinisches Personal fehlt. Auch andere Berufsfelder sind von dem Fachkräftemangel stark betroffen und versprechen sich von dem Gesetz Abhilfe. Wie sehr das Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf lange Sicht den deutschen Arbeitsmarkt unterstützen kann, wird sich zeigen. Sagen lässt sich auf jeden Fall: Es ist ein Schritt in die richtige Richtung!
QUELLEN
[1] https://www.bpb.de/politik/innenpolitik/arbeitsmarktpolitik/178757/fachkraeftemangel
[2] https://www.firstbird.com/de/magazin/fachkraeftemangel-statistik-welche-berufe-sind-betroffen/
[3] https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2020/20200301-am-fachkraefteeinwanderungsgesetz.html;nn=282388
[4][7][8] https://fachkraefteeinwanderungsgesetz.de/
[5] https://www.make-it-in-germany.com/de/visum/fachkraefteeinwanderungsgesetz/