Homeoffice im Ausland – Arbeiten wo andere Urlaub machen

Homeoffice im Ausland

Dass sich die Arbeit zukünftig verändern wird, sollte mittlerweile allen bewusst sein. Ist die Zeit fürs Träumen also schon gekommen? Kann man eventuell zukünftig das Homeoffice an jeden beliebigen Ort verlagern? Während der Konferenz in der Sonne liegen, die Hände auf der Tastatur, die Füße im Sand, die Sonnenbrille auf der Nase? Wer kommt da nicht ins Träumen? Homeoffice im Ausland. Doch wie realistisch ist diese Vorstellung und wie sieht die rechtliche Lage aus? Könnte New Work zukünftig zu 100% ortsungebunden, sogar Kontinenten-ungebunden ablaufen?

Was bedeutet mobiler Arbeitsplatz?

Insbesondere die Corona Pandemie hat allen bewusst werden lassen, dass das mobile Arbeiten in fast allen Branchen möglich und die tägliche Anwesenheit im Büro Schnee von gestern ist1. Doch zwischen vereinzelten Präsenztagen im Büro und gänzlicher Abwesenheit liegt ein großer Unterschied. Global Mobility2 ist hier das Schlagwort; grenzüberschreitende Einsätze3; Arbeiten dort, wo andere Urlaub machen4. Mithilfe des Konzeptes Mobile Office (dt. mobiler Arbeitsplatz) soll es Mitarbeitenden also auch zukünftig weiterhin möglich sein, ihre Arbeit aus dem Homeoffice zu verrichten5. Ein Job, der zeit- sowie ortsungebunden funktioniert; die ideale Vereinbarung von Arbeit und Freizeit. Doch fällt auch Workation darunter?

Darf man Homeoffice im Ausland machen?

Grundsätzlich lässt sich sagen: In Deutschland existiert kein Recht auf Homeoffice! Das bedeutet, wenn die Arbeitgebenden weder das normale Homeoffice noch das Homeoffice aus dem Ausland genehmigen, haben Mitarbeitende keine Druckmittel oder Argumentationsspielräume. Rechtlich gesehen, kann das Unternehmen zusammen mit dem Betriebsrat entscheiden, von wo aus zu arbeiten ist6.

Angenommen, die Arbeitgebenden würden das Homeoffice vom Ausland aus genehmigen: Wen muss man informieren, wenn man das Homeoffice ins Ausland verlegt?7 Der Punkt ist nicht verallgemeinerbar darzustellen, denn er ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Unter anderem muss geklärt werden, ob das Homeoffice im nicht EU-Ausland stattfindet oder innerhalb der EU. Weiterhin sind jegliche Regelungen abhängig von der tatsächlichen Dauer des Aufenthaltes.

Wie lange kann ich im Ausland arbeiten? Befindet sich ein:e EU-Bürger:in innerhalb der EU-Grenzen, so ist diese Person mit der sogenannten Freizügigkeit privilegiert. Eine Aufenthaltsgenehmigung entfällt somit laut Arbeitsrecht8. Dauert der Aufenthalt jedoch länger als drei Monate, so muss in der Regel in die Sozialversicherung des Aufenthaltslandes eingezahlt werden. Als Ausnahme sind hier ausschließlich Unternehmen zu betrachten, die einen Standort in dem jeweiligen Land haben und ihre Mitarbeitenden für eine Dauer von maximal 24 Monaten dorthin entsenden. Wird dieser Zeitraum nicht überschritten, so spricht man laut DKVA von einer vorübergehenden Tätigkeit9. Ein Antrag auf eine A1-Bescheinigung muss nur dann gestellt werden, wenn der Nachweis ausdrücklich gefordert wird10. Diese ist ein Aufschluss darüber, ob man maßgebend für das Recht des Wohnstaates oder den Vorschriften eines ausländischen Staates ist11. Besitzt man eine solche Bescheinigung, sollte man sie stets bei sich tragen.

Entschließt sich eine Person jedoch dazu, den EU-Raum zu verlassen, so sieht die Situation etwas komplizierter aus, denn Drittstaaten fordern in den meisten Fällen einen Aufenthaltstitel. Dafür muss sich vor Beginn der Arbeit mit der Botschaft/ dem Konsulat über eine Aufenthalts- sowie Arbeitsgenehmigung ausgetauscht werden. Ohne eine solche Erlaubnis spricht man nicht nur von einer illegalen Tätigkeit, sondern auch von einem illegalen Aufenthalt12. Erneut ist es hier von Vorteil, wenn das Unternehmen eine Tochtergesellschaft in dem jeweiligen Land hat, da man in diesem Fall von einer konzerninternen Entsendung der Arbeitnehmenden spricht und somit Probleme bezüglich der Aufenthalts-/ Arbeitserlaubnis entfallen13. Jedoch bleibt jede Entsendung einzeln auf die Rahmenbedingungen zu prüfen14.

Homeoffice im Ausland: Arbeitsrecht

Erneut ist zu betonen: Auch wenn die Arbeitgebenden das reguläre Homeoffice gestatten, besteht noch lange kein Recht auf Homeoffice im Ausland!15

Wandelt sich eine vorrübergehende Tätigkeit also in einen dauerhaften Zustand, so ändert sich die rechtliche Lage. Der Arbeitsort sowie der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses verlagern sich in diesem Fall ins Ausland, wodurch arbeitsrechtliche Probleme auftauchen. Bei dauerhaften Auslandseinsätzen entfällt außerdem meist das Arbeitsrecht des Entsendestaates, woraufhin Anpassungen in Bereichen wie (Mindest-)Lohn und Arbeitsschutz sowie -zeit vorgenommen werden müssen16. Außerdem muss die deutsche Krankenkasse informiert und die Meldepflicht beachtet werden17.

Um diesen Problemen aus dem Weg zu gehen und sich auf der sicheren Seite zu befinden ist es meist einfacher, die jeweilige Person als Freelancer zu beschäftigen – auch, wenn dadurch jegliches Weisungsrecht über die Person entfällt.18

Homeoffice im Ausland: Unfallversicherung

Bei reinen Homeoffice Tätigkeiten schwindet die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit. Daher ist es auch für die Versicherungen schwieriger einzuschätzen, wann ein Unfall als Arbeitsunfall gilt und wann nicht. Wann ist man also über den Arbeitgebenden versichert? Beim Homeoffice ist es Pflicht, dass der Arbeitsort einer Gefahrenbeurteilung unterzogen wird – schwierig, wenn die jeweilige Person sich am anderen Ende der Welt befindet19.

Hält sich ein:e Arbeitnehmer:in dauerhaft im Ausland auf, so kann es ebenfalls passieren, dass die Genossenschaft nicht zahlt und die betriebliche Unfallversicherung somit nicht greift20. Weiterhin sollte unbedingt die private Haftpflichtversicherung auf ihre Gültigkeit im Ausland überprüft werden21.

Homeoffice im Ausland: Krankenversicherung

Die jeweiligen Regelungen bezüglich des Umfangs der Auslandskrankenversicherung und was davon übernommen wird, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Daher sollte dies individuell geprüft werden, damit zur Not rechtzeitig aufgestockt werden kann. Oft beinhaltet eine solche Aufstockung Krankentransporte nach Deutschland.22

Homeoffice im Ausland: Sozialversicherung

Auch die Sozialversicherung ist von individuellen Faktoren abhängig. Das anwendbare Sozialversicherungsrecht richtet sich nach dem Ort der Beschäftigung. Vorübergehende Aufenthalte (maximal 24 Monate) sind auch hier von der Regelung ausgenommen.23

Homeoffice im Ausland: Steuerrecht

Die Frage aller Fragen: Muss ich im Ausland Steuern zahlen? Und die Antwort lautet: Ja, wenn man länger als sechs Monate bleibt! Diese Regelung nennt sich die 183-Tage Regel24 und besagt, dass Personen erst dann Steuern im Entsendeland zahlen müssen, wenn die Anzahl dieser Tage überschritten wird. Hierbei ist es unabhängig, ob die Tage am Stück oder verteilt im Jahr im entsprechenden Land verbracht wurden25.

Jedoch bleibt auch hier zu sagen, dass es keine einheitlichen EU-Regelungen dazu gibt – es bleibt abhängig von Dauer und Ort. Oft haben Länder jedoch ein Doppelbesteuerungsabkommen untereinander, welches alle wichtigen Fragen regelt: Wer? Wo? Wann? Wie viel?26

Weitere Stolperfallen des mobilen Arbeitens (ob innerhalb oder außerhalb Deutschlands) sind beispielsweise der Datenschutz oder die technische Ausstattung. Viele Leute, die ortsunabhängig arbeiten können, genießen den Vorteil, mal am Strand oder mal im Café um die Ecke zu arbeiten. Jedoch schützt öffentliches WLAN nicht vor Zugriffen Dritter, was gegebenenfalls immense Probleme im Datenschutz mit personenbezogenen Daten hervorrufen könnte. Daher sollte bei mobilen Arbeitsplätzen unbedingt mit einem geschützten VPN Klienten gearbeitet werden.27

Weiterhin ist der technische Support ein Problem. Wenn zeitunabhängig gearbeitet werden kann, kann kaum ein Unternehmen einen 24/7 Support zur Verfügung stellen. Was also, wenn der Laptop oder die Software versagen? Im Büro könnte man schnell die IT-Abteilung aufsuchen, im Homeoffice erweist sich das als eher schwierig.28

Um all diesen Problemen aus dem Weg zu gehen, schließen viele Unternehmen Zusatzvereinbarungen, die das mobile Arbeiten sowie das Homeoffice im Ausland beinhalten. Verbreitete Aspekte sind dabei die Dauer des Aufenthalts, die Erreichbarkeit, eventuell anfallende Kostenerstattungen, eine eventuelle Rückkehrpflicht und jegliche steuer- sowie sozialversicherungsrechtliche Aspekte.29

Ob Unternehmen es also genehmigen, zu 100% ortsunabhängige Arbeitsplätze anzubieten, bleibt individuell zu entscheiden. Sicher können Schwierigkeiten aufkommen, jedoch gibt es wahrscheinlich genauso viele Aspekte, die dafürsprechen. Für Arbeitnehmende könnte es zumindest den Vorteil haben, teuren Wohnraum verlassen und in günstigere Randgebiete ziehen zu können30. Auch für Grenzpendler entfiele damit ein immenser Zeit- und Nervenfaktor, da weite Strecken bis zur Arbeit ausbleiben würden31. Und alle mit Fernweh könnten endlich, wie es das Herz begehrt, verreisen. Wie genau also das Homeoffice, die Telearbeit, das mobile Arbeiten – welche Bezeichnung man auch bevorzugt – aussehen wird, bleibt spannend.

Quellen

[1][5][6][7][20][21][22][25][30] https://www.spiegel.de/start/homeoffice-aus-dem-ausland-die-wichtigsten-fragen-und-antworten-a-a32c4fc2-0178-44d2-aba9-d134314af07e-amp

[2][3][8][16][7][23] https://www.humanresourcesmanager.de/news/arbeitsrecht-global-mobility-homeoffice-im-ausland-was-rechtlich-zu-beachten-ist.html

[4][19][27][18] https://www.personalwirtschaft.de/der-job-hr/corona-special/artikel/home-office-im-ausland.html

[9][10] https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/arbeitgeberinfos-coronavirus/corona-ausland-und-entsendung/homeoffice-ausland-wegen-corona-2080224

[11][26][29] https://www.personio.de/blog/home-office-im-ausland/

[12][13][14][5][18][31] https://www.kanzlei-neuendorff.de/blog/homeoffice-im-ausland-was-muss-der-arbeitgeber-beachten/

[24] https://www.expat-news.com/recht-steuern-im-ausland/homeoffice-im-ausland-darauf-sollten-beschaeftigte-und-firmen-achten-46613

Consent Management Platform von Real Cookie Banner