Sabbatical

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Was ist ein Sabbatical Jahr?

Das Wort Sabbatical kommt auf dem Englischen, ursprünglich aus der Bibel und bedeutet auf Hebräisch „Sabbat“. „Im siebten Jahr soll das Land eine vollständige Sabbatruhe zur Ehre des Herrn halten“ – so steht es in der Heiligen Schrift geschrieben.

Das Sabbatical, auch Sabbatjahr genannt, kommt oft in flexiblen Arbeitsmodellen zur Sprache und erlaubt es Mitarbeitenden eine Art bezahlten Sonderurlaub zu nehmen. Dieser dient meist der individuellen Erholung, dem Erreichen von persönlichen Zielen oder der Verwirklichung von privaten Projekten.

Während der Zeit des Sabbaticals bleibt die jeweilige Person angestellt und nach Beendigung kehrt sie an ihren Arbeitsplatz zurück – es wurde quasi eine Pause eingelegt.

Die Zeit eines Sabbatjahres ist so individuell wie die Person, die es nimmt und die entsprechenden Ziele der Pause. Man sagt, dass die gewöhnliche Dauer mehrmonatig bis zu einem Jahr ist – sie kann jedoch auch bis zu fünf Jahren gehen. Das kommt jedoch auf die Arbeitgebenden an.

Das Gehalt ist abhängig von den Abmachungen mit den Arbeitgebenden und der Dauer des Sabbaticals. Hierzu gibt es keine Studien, die einheitliche Ergebnisse präsentieren.

Grundsätzlich muss nur beachtet werden, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatjahr gibt und es dringend mit den Arbeitgebenden abgesprochen werden muss. Auch ein genaues Ziel der Auszeit muss nicht vorhanden sein. 57% nutzen das Jahr beispielsweise zum Reisen und 12%, um ihre Karriere anzukurbeln. Jede:r muss selber wissen, wozu die Auszeit genutzt wird. Es sollte jedoch ein Ziel zur persönlichen Entwicklung vorhanden sein, um die Auszeit vor zukünftigen Arbeitgebenden zu rechtfertigen.

Um ein Sabbatjahr im öffentlichen Dienst zu machen, muss der Antrag an Teilzeit geknüpft werden. Hierbei wird die Stelle nur nach Teilzeittarif bezahlt, es wird jedoch weiterhin Vollzeit gearbeitet. Das angesparte Gehalt kann dann in Verbindung mit einem Sabbatical genommen werden.

Ein Sabbatical finanzieren durch:

  • Unbezahlte Freistellung
  • Sonderurlaub
  • Lohnverzicht
  • Teilzeitmodelle wie Jahresarbeitszeit in Teilzeit
  • Arbeitszeitguthaben
  • Zeitwertguthaben
  • Kündigung

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