Kündigung

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Kündigung vom Arbeitsvertrag:

Um Arbeitnehmende sowie Unternehmen zu schützen existieren in Deutschland Richtlinien und gesetzliche Vorgaben über den Ablauf einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Grundsätzlich muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist in den meisten Fällen nicht rechtens.

Kündigungen beschreiben einseitige Willenserklärungen. Diese sind empfangsbedürftig und werden nach Ablauf der Frist gültig.

Weiterhin kann eine Kündigung von beiden Seiten (Arbeitgebende/ Arbeitnehmende) ausgehen. In jedem Fall sind jedoch zeitliche Vorgaben gegeben, an die sich beide Parteien halten müssen, um das Arbeitsverhältnis gesetzlich konform zu beenden.

Die gesetzliche Kündigungsfrist dient insbesondere als Schutz für Arbeitnehmende, welche im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) festgehalten wird.

Die gesetzliche Kündigungsfrist, wenn die Kündigung von Arbeitnehmerseite ausgeht, beträgt vier Wochen, beginnend am 15. oder am Ende des Kalendermonats. Während der Probezeit gelten andere Kündigungsfristen: diese betragen zwei Wochen, zu einem beliebigen Tag.

Geht ein Kündigungsschreiben von Arbeitgeberseite aus, so gelten andere Fristen:

Dauer Arbeitsverhältnis Kündigungsfrist
7 Monate bis 2 Jahre 4 Wochen
2 Jahre 1 Monat
5 Jahre 2 Monate
8 Jahre 3 Monate
10 Jahre 4 Monate
12 Jahre 5 Monate
15 Jahre 6 Monate
20 Jahre 7 Monate

Hier beginnen alle Kündigungsfristen stets zum Ende des Kalendermonats. Die einzige Ausnahme ist die erste Etappe (7 Monate bis 2 Jahre), denn dort kann die Kündigung auch zur Mitte des Monats vollzogen werden.

Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist rechtsunwirksam, wenn sie nicht sozial gerechtfertigt ist. Daher muss im Kündigungsschreiben zwischen personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Kündigungsgründen unterschieden werden. Unabhängig der Kündigungskategorie geht es immer um Verhältnismäßigkeit – ein einmaliges Fehlverhalten rechtfertige meist keine Kündigung.

  • Personenbedingt: Hier geht es um die Frage, ob der/die Arbeitnehmer:in die Fähigkeiten besitzt, die vertraglich vereinbarten Arbeitsaufgaben korrekt zu erfüllen. Die Kündigung ist nur durch eine neutrale und objektive Einschätzung rechtens.
  • Verhaltensbedingt: In diesem Fall dreht es sich meist um Fehlverhalten während der Arbeitszeit. Dies kann die Leistung betreffen, ein Verletzen der betrieblichen Verordnungen, den Vertrauensbereich oder die Nebenpflichten.
  • Betriebsbedingt: Hierbei gibt es eine Unterscheidung zwischen inner- und außerbetrieblichen Umständen. Die finanzielle Lage des Unternehmens steht hier nicht im Mittelpunkt. Hauptsächlich geht es um den eventuellen Wegfall von Beschäftigungsbedarf. Innerbetriebliche Kündigungen beziehen sich meist auf Rationalisierungen oder Produktionsveränderungen. Außerbetriebliche Kündigungen werden meist aufgrund von nicht vorhandenen Aufträgen oder Umsatzrückgängen ausgesprochen.

Wenn der Vertrag keine anderen Vorgaben beinhaltet, wie eine schriftliche Kündigung auszusehen hat, dann ist auch eine schriftliche Kündigung per E-Mail rechtens.

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