Abmahnung

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Was ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht?

Abmahnungen im Arbeitsrecht stehen in direktem Bezug zu vertraglich geregelten Beziehungen –meist Beschäftigungsverhältnissen. Ein solches Verhältnis kommt nur zu Stande, wenn beide vertraglichen Parteien dem Verhältnis zustimmen und einen rechtlich bindenden Vertrag eingehen. In diesem Vertrag muss exakt festgehalten werden, was die eine Partei von der anderen fordern und gleichzeitig erwarten kann.

Abmahnungen dienen in diesem Fall dazu, auf ein Fehlverhalten einer beider Parteien hinzuweisen. Sollte der Abmahnung, dieses Verhalten zukünftig zu unterlassen, keine Aufmerksamkeit geschenkt werden, so droht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Beide Parteien des Vertrages haben das Recht, bei Verstößen gegen vertragliche Abmachungen, Abmahnungen auszusprechen. Am Beispiel eins Arbeitsverhältnisses ist es also möglich als Arbeitnehmer:in die Vorgesetzten abzumahnen sowie andersherum.

Abmahnungen können auf schriftlichem sowie auf mündlichem Wege geschehen. Kommt es jedoch zu einem konkreten Streitfall, so sind mündliche Abmahnungen schwerer nachzuweise. Daher ist es empfehlenswert, um sich abzusichern, Abmahnungen schriftlich festzuhalten.

Jegliches Fehlverhalten, das gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstößt, kann zu einer Abmahnung führen. Diese impliziert, dass ein weiteres Fehlverhalten zu weiteren Sanktionen bis hin zur Entlassung führen kann.

Beispiele für Abmahnungen gegen die Arbeitgebenden:

  • Ausbleiben von Lohnzahlungen
  • Wiederholt verspätete Lohnzahlungen

Beispiele für Abmahnungen gegen die Arbeitnehmenden:

  • Arbeitsverweigerung
  • Wiederholt ausbleibende Qualität der Arbeitsleistung
  • Wiederholte Unpünktlichkeit
  • Beleidigungen
  • Abmahnung aufgrund von Mobbing

Anforderungen müssen bestimmte formale sowie inhaltliche Anforderungen erfüllen, um rechtlich gültig zu sein. Beispielsweise muss konkret dargelegt werden, welches Fehlverhalten zu welchem Zeitpunkt kritisiert wird. Dazu muss eine ausführliche Darlegung der Geschehnisse aufgeführt werden.

Außerdem müssen die Konsequenzen bei Wiederholung dieses Fehlverhaltens aufgelistet und verdeutlicht werden.

Die jeweilige Abmahnung wird der Personalakte anschließend hinzugefügt und verbleibt dort in der Regel für zwei Jahre. Der nicht abgemahnten Partei obliegt stehts die Option, eine Gegendarstellung der Ereignisse der Abmahnung in der Personalakte beizufügen.

Abmahnungen müssen keine generellen Fristen einhalten. Auch vergangenes Fehlverhalten kann im Nachhinein abgemahnt werden, wenn der genau Zeitraum des Verhaltens angegeben werden kann. Dies beruht darauf, dass vertragliche Pflichten zu jeder Zeit eingehalten werden müssen und nicht, abgesehen von der Laufzeit des Vertrages, begrenzt sind. Ist jedoch zu viel Zeit zwischen dem Fehlverhalten und der Abmahnung vergangen (nach ca. 2-3 Jahren ist dies der Fall), so kann die Abmahnung angefochten werden.

Wenn nicht zu erwarten ist, dass sich das Verhalten der jeweiligen Partei zukünftig ändert oder das Vertrauen zwischen beiden Parteien grundlegend zerrüttet ist, so ist eine Abmahnung unter Umständen entbehrlich. Außerdem kann eine unmittelbare Kündigung bei extremer Schwere der Vertragsverhältnisse eintreten.

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