Freiberufler

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Freiberufler Definition: Was ist ein Freiberufler?

Die Bezeichnung des Freiberuflers wird oft mit Gewerbetreibenden oder Freelancern gleichgesetzt oder gar verwechselt. Dies ist jedoch ein Missverständnis, denn das Einkommenssteuergesetz (EstG) regelt ganz genau, welche Berufe zu den freien Berufen zählen und welche nicht. Festzuhalten ist: Freiberufler sind selbstständig tätig, sich in keinem festen Angestelltenverhältnis befindet und seine Tätigkeit wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erzieherischer Art ist.

§18 EstG besagt, dass folgende Berufe unter die Freiberuflertätigkeit fallen:

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
  • Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten
  • Handelschemiker
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
  • Beratende Volks- und Betriebswirte
  • Vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte
  • Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten
  • Journalisten, Bildberichterstatter
  • Dolmetscher, Übersetzer
  • Lotsen
  • Und ähnliche Berufe

Der Letzte Punkt besagt, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Tätigkeiten den Status einer freien Tätigkeit erhalten können. Darunter können beispielsweise Dozenten, Erzieher, Hebammen, Lehrende (bspw. Im Fach Musik oder Tanz), Logopäden, Tagesmütter und Sozialpädagogen fallen.

Wichtig für Selbstständige ist ebenfalls die Steuerfrage. Als Freiberufler muss kein Gewerbe angemeldet werden, wodurch die Gewerbesteuer entfällt. Es muss sich lediglich beim Finanzamt eingetragen werden. Weiterhin fallen Einkommens- und Umsatzsteuer an. Wichtig hier ist, dass medizinische Leistungen prinzipiell umsatzsteuerfrei sind, abgesehen von kosmetischen Eingriffen wie Botox, Tattoos, Schönheitsoperationen etc.

Generell muss auch bei Freiberuflern eine Umsatzsteuer von 19% gezahlt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Berufe, deren Endprodukt dem ermäßigten Satz von 7% unterliegt. Dazu gehören unter anderem Schriftsteller, Journalisten und Illustratoren.

Jedoch kann auch eine freiberufliche Tätigkeit von der Umsatzsteuer befreit werden. Dies ist möglich, wenn der Umsatz im laufenden Kalenderjahr einen Betrag von 50.000€ nicht übersteigt und im ersten Geschäftsjahr weniger als 22.000€ umgesetzt wurden. Ist dies der Fall, so zählt die Tätigkeit unter die Kategorie Kleinunternehmen und Umsatzsteuervoranmeldung sowie Umsatzsteuerjahreserklärung entfallen.

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