Probezeit

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Probezeit Definition:

Die Probezeit definiert sich als eine Zeit vor einem vertraglichen Arbeitsverhältnis, währenddessen die Eignung zur Ausführung der jeweiligen Tätigkeit unter Beweis gestellt werden muss.

Das bedeutet, wenn ein Vertrag zwischen Unternehmen und Arbeitnehmenden abgeschlossen wird, befindet sich die arbeitnehmende Person in der Probezeit. In diesem Zeitraum (in der Regeln 6 Monate) besteht eine außerordentliche Kündigungsfrist von 14 Tagen. Beidseitig kann demnach zu einem beliebigen Tag gekündigt werden. Ab dem Moment der ausgesprochenen Kündigung, endet das Anstellungsverhältnis innerhalb der besagten 14 Tage.

Im Regelfall müssen Kündigungen (je nach Vertrag) zum 15. oder zum Ende des Monats ausgesprochen werden. Während der Probezeit entfällt diese Regelung. Es kann zu jedem beliebigen Tag gekündigt werden. Sobald die Kündigung in schriftlicher Form vorliegt, fangen die 14 Tage an zu zählen. Nach Ablauf der Frist gilt das Arbeitsverhältnis als beendet.

Innerhalb der sechsmonatigen Probezeit existiert noch kein Kündigungsschutz, was bedeutet, dass in der Regel während der Probezeit grundlos gekündigt werden kann. Ein genauer Grund muss laut §622 BGB nicht angegeben werden.

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