Lohnfortzahlung

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Was ist Lohnfortzahlung?

Entstehen während eines Arbeitsverhältnisses physische sowie psychische Krankheiten, welche eine Person daran hindern, der Arbeit nachzukommen, so werden diese in Deutschland weiterhin bezahlt. Die Fortzahlung des Gehaltes nennt sich Lohnfortzahlung.

Eine Lohnfortzahlung (Entgeltfortzahlung) im Krankheitsfall bedeutet, dass gesetzlich versicherte Arbeitnehmende während einer Krankheit/ Arbeitsunfähigkeit weiterhin bezahlt werden. Dieser Anspruch gilt bei jeder Erkrankung für eine Dauer von sechs Wochen.

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall dient der Existenzsicherung bei Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmenden und ist somit Teil des Schutzes der Arbeitnehmerrechte. Gemäß des Entgeltfortzahlungsgesetzes hat jede/r Arbeitnehmer:in in einem regulären, sozialversicherten Arbeitsverhältnis Anspruch darauf. Hat sich eine Person selbst den Schaden zugefügt, so erlischt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Es gibt bestimmte Vorgaben, die für eine Lohnfortzahlung erfüllt sein müssen:

  • Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens vier Wochen bestehen.
  • Es muss eine Arbeitsunfähigkeit vorgewiesen werden.
  • Die Arbeitsunfähigkeit darf nicht selbst verschuldet sein.
  • Die Erkrankung muss während der Arbeitszeit bestehen.

Liegt eine Arbeitsunfähigkeit/ Erkrankung vor, die die 42-Tage Regelung (6 Wochen) überschreitet, so endet die Entgeltfortzahlung seitens der Arbeitgebenden. Darüber hinaus erfolgen automatisch Zahlungen der gesetzlichen Krankenkasse. Bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit können Versicherte für dieselbe Erkrankung innerhalb von drei Jahren bis zu 78 Wochen Krankengeld erhalten. Das Krankengeld beträgt 70% des Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als 90% des Nettoverdienstes. Dieser Anspruch gilt nur für gesetzlich Versicherte.

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