Kurzarbeit

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Was ist Kurzarbeit?

Wenn Unternehmen in eine finanzielle Notlage geraten, so haben sie die Möglichkeit, die Stundenzahl der Belegschaft zu reduzieren – sie schicken ihre Mitarbeitenden also in Kurzarbeit. Diesen Prozess bezeichnet man als arbeitsmarktpolitisches Instrument, um Kündigungen zu vermeiden. Dabei wird die Zahl der aktiven Arbeitsstunden heruntergefahren. Bei der gewonnenen Freizeit wird jedoch ebenfalls das Gehalt verringert. In der Phase der Kurzarbeit wird dann das sogenannte Kurzarbeitergeld ausgezahlt.

In der Regel beträgt das Kurzarbeitergeld 60% des Nettogehaltes. Lebt mindestens ein Kind im Haushalt des Kurzarbeitergeldempfängers, steigt das Kurzarbeitergeld auf 67% des fehlenden Nettogehaltes.

Das Gehalt während der Kurzarbeit setzt sich aus dem Lohn zusammen, die die Person durch die noch geleistete Arbeit vor Ort verdient und dem Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld wird von der Arbeitslosenversicherung gezahlt und soll Unternehmen sowie deren Beschäftigten in der Notlage aushelfen und sie vor finanziell kritischen Situationen schützen. Der Lohn für die noch geleistete Arbeit wird selbstverständlich weiterhin vom Unternehmen gezahlt.

Fest steht: Jeder, der in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, hat auch einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Nicht darunter fallen folgende Personengruppen:

  • Minijobber
  • Arbeitnehmende, die aktuell Krankengeld beziehen
  • Auszubildende und Studierende
  • Rentner:innen

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