Arbeitszeugnis

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Was ist ein Arbeitszeugnis?

Das Arbeitszeugnis ist ein Dokument, was die Art, Dauer und Leistung einer Mitarbeiter:in beschreibt. Es dient zur persönlichen Beurteilung der Leistung und Persönlichkeit seitens des Arbeitgebenden und bildet meist den Grundstein für den weiteren beruflichen Werdegang.

Bei einer Bewerbung sind aussagekräftige Arbeitszeugnisse meist die Dokumente, die einen selbst von der Masse und der Konkurrenz abheben. Neben den Leistungen werden auch Erfolge und das eigene Sozialverhalten innerhalb des Unternehmens beschrieben, was zukünftigen Arbeitgebenden einen genaueren und persönlicheren Einblick in die jeweilige Person gewähren soll.

Meist liest man ein Arbeitszeugnis und es hört sich prinzipiell positiv an. Hinter all den wohlklingenden Formulierungen verstecken sich jedoch meist kleine Codes, um negative auffallendes Verhalten indirekt auszudrücken.

Prinzipiell unterliegt jedes Arbeitszeugnis einer Wahrheitspflicht und einer Wohlwollenspflicht. Das bedeutet, dass weder Unwahrheiten über die jeweilige Person verbreitet werden dürfen noch offene Kritik geäußert werden darf. Personaler haben daher eine Art Geheimsprache entwickelt, um ihre persönlichen Bedenken verschleiert auszudrücken.

Im Internet findet man umfassende Dokumente dazu, was gesagt werden sollte und was nicht. Hier soll verdeutlicht werden, welche Ausmaße kleine literarische Änderungen haben können.

Note 1 (sehr gut):           stets zur vollsten Zufriedenheit

Note 2 (gut):                     stets zur vollen Zufriedenheit

Note 3 (befriedigend):    zur vollen Zufriedenheit

Note 4 (ausreichend):     zur Zufriedenheit

Note 5 (mangelhaft):      im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit

Note 6 (ungenügen):       hat sich bemüht

Nach jeder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, unabhängig vom Grund, besitzen Arbeitnehmende den gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis (§630 BGB). Als Arbeitnehmer:in sollte man stets von diesem Recht Gebrauch machen, da das Fehlen eines Arbeitszeugnisses bei einer seriösen Anstellung Zweifel an der Kandidat:in erweckt.

Ist die Beendigung des Arbeistverhältnisses über drei Jahre her, so verjährt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Generell sollte man drauf achten, dass Verschönerungen wie „war stets bemüht“ vermieden werden – diese bedeuten ausschließlich, dass mehr als Mühe geben nicht möglich war und geht ins Negative. Außerdem bedeutet Formulierungen wie „war meist pünktlich und hat im Großen und Ganzen gute Ergebnisse geleistet“, dass meist Unpünktlichkeit zu erwarten war und gute Leistungen stets ausblieben. Also Vorsicht! Nur weil es positiv klingt, heißt es nicht, dass es auch positiv ist.

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